Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter: Marco Schulz – KlarWerker
Hagenower Straße 73, Haus 3, 19061 Schwerin

Kontakt: marco.schulz@klarwerker.de · 0385 3993 385 · www.klarwerker.de
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Beratungen, Schulungen und sonstigen Leistungen von Marco Schulz – KlarWerker gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn Marco Schulz – KlarWerker ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbracht werden.

2. Leistungen

2.1 Vertragsgegenstand sind Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops, Analysen und sonstige Leistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz.

2.2 Maßgeblich für die Leistungsdurchführung sind Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. Schriftliche Individualvereinbarungen haben rechtlich stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage des Standes der Technik und aktuellen Regelwerken. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg geschuldet.

3. Vertrag

3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme zustande.

3.3 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

4. Durchführung

4.1 Leistungen werden selbstständig und nach fachlichem Ermessen erbracht. Geeignete Erfüllungsgehilfen dürfen eingesetzt werden.

4.2 Leistungen können in Präsenz, online oder hybrid erbracht werden. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen bereit.

4.3 Inhalte, Umfang und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sachlich gerechtfertigte Änderungen in Ablauf oder Methodik bleiben vorbehalten, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4.4 Arbeitsergebnisse und Unterlagen dienen der vertraglich vereinbarten Unterstützung des Auftraggebers. Eine weitergehende Prüfung oder rechtliche Bewertung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Mitwirkung

5.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und alle sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig bereit.

5.2 Verzögerungen oder Mehraufwände infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

6. Vergütung

6.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten sowie sonstige erforderliche Auslagen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

6.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

7. Termine und Storno

7.1 Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

7.2 Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber kann Marco Schulz – KlarWerker Aufwand, Fremdkosten und – sofern nicht anders vereinbart – eine Ausfallvergütung berechnen: bis 7 Kalendertage vor dem Termin 25 %, bis 3 Kalendertage 50 %, danach oder bei Nichterscheinen 100 % der vereinbarten Vergütung.

7.3 Marco Schulz – KlarWerker kann Termine aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, absagen. In diesem Fall wird schnellstmöglich ein Ersatztermin angeboten.

8. Unterlagen und Rechte

8.1 Alle Rechte an Angeboten, Konzepten, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Checklisten, Dokumentationen und sonstigen Inhalten verbleiben bei Marco Schulz – KlarWerker, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vorgesehenen Umfang.

8.3 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung für eigene Schulungs- oder Vertriebszwecke ist ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Beide Parteien behandeln Informationen aus der Vertragsdurchführung vertraulich und verwenden sie nur für die vertraglichen Zwecke.

9.2 Dies gilt nicht für offenkundige Informationen, rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen oder bereits bekanntes Wissen.

9.3 Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.

10. Haftung

10.1 Marco Schulz – KlarWerker haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden durch Marco Schulz – KlarWerker ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.

11. Beanstandungen

11.1 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform mitzuteilen und nachvollziehbar zu beschreiben.

11.2 Soweit eine Leistung mangelhaft ist und Marco Schulz – KlarWerker hierfür einzustehen hat, ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

11.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Schwerin. Marco Schulz – KlarWerker bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt, soweit gesetzlich zulässig.